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Ein Standard-Brief hat eine Laufzeit von 2-3 Werktagen nach Aufgabe. Ein Brief mit der Zusatzleistung Premium hat eine Laufzeit von 1 Werktag nach der Aufgabe. Die Laufzeiten entsprechen den Vorgaben des Postmarktgesetzes (PMG), werden streng gemessen und müssen regelmäßig an die Regulierungsbehörde (RTR) gemeldet werden.
Mittlerweile werden über 80 % aller Briefe in Österreich mit einer langsameren Laufzeit von 2-3 Werktagen versendet. Beim Brief-Versand kommt es den Österreicher*innen vor allem auf Wertigkeit und Qualität an, für schnelle Erfordernisse setzen sie ohnehin auf E-Mail und Social Media.
Nein. Es wird jedoch ein immer größerer Teil der Sendungen im langsameren Standard-Brief versendet.
Seit April 2024 bietet die Österreichische Post die Zusatzleistungen „Einschreiben“ und „Einschreiben Einfach“ an. Der*die Versender*in hat die Wahl, welche Leistung gewählt wird. Beim „Einschreiben“ bestätigt die Post die Aufgabe sowie die Zustellung, der*die Empfänger*in bestätigt den Erhalt zusätzlich durch eine Unterschrift. Das „Einschreiben Einfach“ ist günstiger, dafür bestätigt die Post die Aufgabe, die Sendung wird jedoch direkt und mit Scan-Event in den Briefkasten zugestellt – eine Unterschrift des*der Empfänger*in ist nicht mehr erforderlich. Beide Arten von Einschreiben können anhand der Sendungsnummer nachverfolgt („getrackt“) werden.
Brief Inland: Die Zustellung erfolgt in der Regel nach 2 bis 3 Werktagen. Briefe können in allen Aufgabebriefkästen und allen Post-Geschäftsstellen aufgegeben werden. Briefe können mit Briefmarken freigemacht werden. Zusatzleistung Premium: Dringende Sendungen versenden Sie am besten mit der Zusatzleistung Premium. Mindestens 95% der Briefe mit Zusatzleistung Premium erreichen am nächsten Arbeitstag ihr Ziel.
Wir bieten Ihnen vielfältige Zusatzleistungen für den nationalen Briefversand:
Weitere Details unter: Post Brief versenden: Tipps und Tricks - PostAG
Zusätzlich zum Porto fällt für Sendungen weltweit ein Entgelt von 3,95 Euro an. Die Tarife für Zusatzleistungen für internationale Briefsendungen finden Sie hier.
Wir bieten Ihnen vielfältige Zusatzleistungen für den internationalen Briefversand:
Weitere Details unter: Brief Ausland: Tarife für Briefe ins Ausland - PostAG
Stellenangebote und offene Jobs finden Sie auf unserer Karriereseite.
Gerne kannst du in unserem Karriereportal ein Profil erstellen, mit dem du dich für mehrere Positionen bewerben kannst.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Für die Zustellung im Inland und Ausland gilt:
Wenn Sie in einem Verteilzentrum ist bedeutet das, dass
Die RE-ZIP-App verwendet das GPS für zwei Dinge:
Das können wir nur mit Hilfe des GPS-Standorts erreichen.
Nachdem Sie Ihre Bestellung erhalten haben, falten Sie die Verpackung auf Briefgröße zusammen. Eine Anleitung finden Sie auf der Verpackung. Und so können Sie die Post Loop-Verpackung dann zurückzusenden:
PostPay setzt folgende Punkte voraus:
PostPay ist eine Weiterentwicklung der klassischen Nachnahmedienstleistung der Post. Die Post hebt den Nachnahmebetrag im Namen und auf Rechnung des*der Händler*in ein. Zwischen Post und Ihnen kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Die Österreichische Post erbringt keinerlei Zahlungsdienstleistungen, sondern erbringt lediglich Leistungen im Zusammenhang mit der Nachnahme. Die auf der Bezahlseite angebotenen Zahlungsdienstleistungen stellen ausschließlich Angebote der Zahlungsdienstleister*innen dar. Die Post übernimmt keinerlei Haftung für durch die Nutzung der jeweiligen Zahlungsdienste verursachten Schäden.
Bitte beachten Sie, dass durch die Zollanmeldung der Sendung folgende Abgaben und Entgelte für Sie anfallen und bei Zustellung der Sendung eingehoben werden:
Zollabgaben sind für alle Sendungen unabhängig vom Warenwert zu bezahlen. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach dem Warenwert sowie der Art der Ware.
Ausgenommen davon sind Geschenksendungen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Sie haben bei der Bestellung den Warenwert bezahlt, es sind jedoch auch Importentgelte fällig. Eine Postsendung muss beim Import hinsichtlich Zoll und Steuern überprüft werden.
Sonderfall IOSS-Sendung: Wird beim Kauf bereits die österreichische Umsatzsteuer vom Online Store in Rechnung gestellt, ist davon auszugehen, dass der*die Händler*in über eine Import-One-Stop Shop (IOSS) Nummer verfügt und die Steuer abführt. In diesem Fall fällt beim Import weder eine Einfuhrumsatzsteuer noch ein Importtarif an.
Alle Sendungen aus einem Drittland müssen unabhängig davon, ob es sich um eine Rücksendung handelt oder nicht, zollrechtlich angemeldet werden. Für die Durchführung dieser Zollabfertigung verrechnet die Post ein Importentgelt.
Wird die Sendung als Rückware gemäß Art. 203 Unionszollkodex (UZK) angemeldet, fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Das Importentgelt bleibt jedoch bestehen, da die zollrechtliche Abfertigungsleistung trotzdem erbracht wird.
Für die Verzollung Ihrer Sendung, benötigen wir eine Bestell- und eine Zahlungsbestätigung. Auf einer Bestellbestätigung muss klar ersichtlich sein
Falls Sie unsicher sind, welche Artikel in der zu verzollenden Sendung enthalten sind, vergleichen Sie die Sendungsnummer, welche Sie von uns per Brief oder E-Mail erhalten haben, mit jener Nummer, die durch den genutzten Onlineshop ersichtlich ist.
Als Zahlungsbestätigung benötigen wir einen Auszug der entsprechenden Buchungszeile. Dies können z.B. PayPal Rechnungen, Kreditkartenabrechnungen oder Überweisungsbestätigungen sein. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in fremdsprachigen Schriftzeichen (chinesisch, kyrillisch…) und Proforma-Rechnungen nicht akzeptiert werden können.
Es gibt mehrere Gründe, die zu einem Zollhindernis führen können. Alle Details finden Sie hier. Ist keiner dieser Gründe zutreffend, finden Sie den konkreten Hindernisgrund auf der Ergänzung zur Zollanmeldung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der österreichischen Zollbehörde.
Nein, eine persönliche Ausfolgung der Sendung ist nicht möglich.
Bitte melden Sie sich bei unserem Kundenservice mittels Kontaktformular. Für den Versand des Bescheids benötigen wir:
Private Geschenksendungen sind Warensendungen von einer Privatperson aus einem Nicht-EU-Staat an eine andere Privatperson in der EU, wenn siegelegentlich erfolgen, sich ausschließlich aus Waren zum Eigenbedarf zusammensetzen und nach Art und Menge keine Einfuhr zu geschäftlichen Zwecken vermuten lassen und die*der Empfänger*in ohne irgendeine Bezahlung erhält.
Für private Geschenksendungen besteht eine Abgabenfreiheit bis zu einem Warenwert von € 45,- Ist also ein Geschäftskunde/Unternehmen als Sender oder Empfänger involviert, kann die Sendung nicht abgabefrei abgewickelt werden. Inhalt und Warenwert sind mittels Wertnachweis zu beweisen und außen klar ersichtlich an der Sendung anzubringen. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in chinesischen, kyrillischen oder ähnlichen Schriftzeichen nicht akzeptiert werden können. Wenn nicht alle zur zollrechtlichen Behandlung erforderlichen Dokumente, Unterlagen etc. vorliegen, tritt die Österreichische Post AG mit dem*der Empfänger*in in Kontakt. Dadurch können zusätzlichen Kosten entstehen. Auf der der Sendung beigelegten Zollerklärung müssen unbedingt folgende Daten präzise angegeben werden, wenn die Sendung als Geschenk deklariert werden soll:
Wenn nicht alle Formvorgaben erfüllt werden, kann die Sendung nicht abgabefrei abgewickelt werden. In jedem Fall verrechnet die Post jedoch für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, eine Gebühr in Form des Importtarifs - für Geschenksendungen beläuft sich dieser auf € 6,-. Falls eine Sendung nicht allen oben genannten Kriterien entspricht, können zusätzlich zum Importtarif weitere Kosten anfallen.
Eine vorhandene E-Mail-Adresse ermöglicht eine rasche Kontaktaufnahme bei fehlenden Unterlagen im Verzollungsprozess. Wenn der Empfänger nicht kontaktiert werden kann, kann es zu Verzögerungen kommen.
Alle Daten (Absender*innen-, Empfänger*innen- und Zolldaten) werden elektronisch dem Empfängerland übermittelt. Die Aufbewahrung von zollrelevanten Informationen beträgt 5 Jahre. (Zollrechts-Durchführungsgesetz § 23)
Als Waren gelten Objekte, welche nicht in die Kategorie Dokumente fallen. Unter Dokumente fallen nur rein gedruckte Unterlagen ohne Warenwert. Z. B. gehören Flugtickets oder Datenträger wie USB-Sticks zur Kategorie Waren.
Zollformulare, Rechnungen bzw. Proformarechnungen. (Eine Proformarechnung ist ein Beleg für Waren, die keinen Handelswert haben.) Detaillierte Informationen finden Sie in den Zollbestimmungen.