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Import Zoll
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Import ist die Bezeichnung für die Einfuhr eines Produktes aus einem anderen Land. Für die Einfuhr von Waren nach Österreich gelten nachfolgende Informationen.
Wenn Waren aus Drittländern (Länder außerhalb der EU) importiert werden, können zusätzlich zum Warenwert der Sendung folgende Kosten anfallen:
Für Briefe bis 2 kg sowie Pakete bis 10 kg sind die Entgelte im Rahmen des Universaldienstes umsatzsteuerfrei. Die Entgelte verstehen sich als Nettobeträge exkl. aller gesetzlich geschuldeten Steuern und Abgaben insbesondere der USt. Die Entgelte für Pakete über 10 kg und für EMS-Sendungen verstehen sich als Bruttoentgelte inkl. aller gesetzlich geschuldeten Steuern und Abgaben insbesondere der USt. Hinweis: Für Zolldienstleistungen im Zusammenhang mit Sendungen, welche im Wege des Versandhandels aus Drittländern eingeführte Gegenstände mit einem Warenwert von höchstens 150,- Euro beinhalten, wird der Importtarif nicht eingehoben, sofern für diese Sendungen die umsatzsteuerliche Sonderregelung gemäß § 25b UStG, BGBl. I Nr. 91/2019 (Import-One-Stop-Shop, IOSS) in Anspruch genommen wird.
Kommt es zu einem Zollhindernis wird der*die Kund*in darüber informiert, entweder per Brief, per e-Mail, per Post APP. In jedem Fall gibt es die Möglichkeit die fehlenden Dokumente nachzureichen um eine reibungslose Verzollung und damit Zustellung der Sendung zu ermöglichen.
Weitere Details zu möglichen Zollhindernissen
In der Sendungsverfolgung ist das Zustellhindernis ersichtlich. Der*die Kund*in kann die fehlenden Dokumente hochladen indem er/sie auf "Zollhindernis bearbeiten. Dokumente nachreichen" klickt.
Wurden alle fehlenden Dokumente nachgereicht, kann die Verzollung erfolgen und die Sendung danach ordnungsgemäß zugestellt werden.
Auf der nächsten Seite kann das Zollhindernis bearbeitet werden. Hier hat man nun die Möglichkeit das fehlende Dokument hochzuladen.
Um Ihre Einfuhrunterlagen einsehen zu können benötigen Sie den entsprechenden 6-stelligen Code der Sendung.
Der 6-stellige Code ist fett gedruckt und beginnt immer mit CRN wobei hier nur die letzten 6 Stellen relevant sind.
Sie können Ihre Einfuhrunterlagen innerhalb von 3 Monaten beliebig oft herunterladen und ausdrucken. Sollten Sie kein Post Online Konto haben, oder der Bescheid in der Sendungsverfolgung nicht mehr ersichtlich sein, können Sie auch unser Post-Kundenservice kontaktieren. Für den Versand des Bescheids benötigen wir die CRN Nummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse.