Paketstrasse Pakete Zoll Import

Import Zoll

Import, Kosten und Einfuhrunterlagen

Import ist die Bezeichnung für die Einfuhr eines Produktes aus einem anderen Land. Für die Einfuhr von Waren nach Österreich gelten nachfolgende Informationen.

Welche Kosten können auf Sie zukommen?

Wenn Waren aus Drittländern (Länder außerhalb der EU) importiert werden, können zusätzlich zum Warenwert der Sendung folgende Kosten anfallen:

  • Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
  • Zollabgaben (Pauschalabgabe und Zollsatz laut Warenkategorie)
  • Allfällige Verbrauchssteuern – für alle verbrauchssteuerpflichtigen Waren wie Tabak und Tabakwaren, Parfums und Eau de Toilette, alkoholische Erzeugnisse sowie Röstkaffee, löslicher Kaffee und andere kaffeehaltige Waren.
  • Bearbeitungs- und Lagerentgelt in der Höhe von 34,56 Euro bei notwendiger Kontaktaufnahme mit dem*der Empfänger*in
  • Importtarif abhängig von Warenwert und Produkt zwischen 7,20 und 43,20 Euro

Tarife für Zolldienstleistungen Brief und Paket

Zolldienstleistung Preis netto in Euro Preis brutto in Euro
Importtarif Drittlandsendungen bis 150,- Euro 6,00 7,20
Importtarif Drittlandsendungen über 150 bis 1.000,- Euro 12,00 14,40
Importtarif Drittlandsendungen über 1.000,- Euro 36,00 43,20
Bearbeitungs- und Lagerentgelt 28,80 34,56

Für Briefe bis 2 kg sowie Pakete bis 10 kg sind die Entgelte im Rahmen des Universaldienstes umsatzsteuerfrei. Die Entgelte verstehen sich als Nettobeträge exkl. aller gesetzlich geschuldeten Steuern und Abgaben insbesondere der USt. Die Entgelte für Pakete über 10 kg und für EMS-Sendungen verstehen sich als Bruttoentgelte inkl. aller gesetzlich geschuldeten Steuern und Abgaben insbesondere der USt.
Hinweis: Für Zolldienstleistungen im Zusammenhang mit Sendungen, welche im Wege des Versandhandels aus Drittländern eingeführte Gegenstände mit einem Warenwert von höchstens 150,- Euro beinhalten, wird der Importtarif nicht eingehoben, sofern für diese Sendungen die umsatzsteuerliche Sonderregelung gemäß § 25b UStG, BGBl. I Nr. 91/2019 (Import-One-Stop-Shop, IOSS) in Anspruch genommen wird.


Dokumente nachreichen bei Zollhindernis

Kommt es zu einem Zollhindernis wird der*die Kund*in darüber informiert, entweder per Brief, per e-Mail, per Post APP.

In jedem Fall gibt es die Möglichkeit die fehlenden Dokumente nachzureichen um eine reibungslose Verzollung und damit Zustellung der Sendung zu ermöglichen.

Weitere Details zu möglichen Zollhindernissen

Screenshot Sendungsverfolgung Zustellung gestoppt

Zollhindernis in der Sendungsverfolgung

In der Sendungsverfolgung ist das Zustellhindernis ersichtlich. Der*die Kund*in kann die fehlenden Dokumente hochladen indem er/sie auf "Zollhindernis bearbeiten. Dokumente nachreichen" klickt.

Screenshot Sendungsverfolgung

Verzollung und Zustellung kann erfolgen

Wurden alle fehlenden Dokumente nachgereicht, kann die Verzollung erfolgen und die Sendung danach ordnungsgemäß zugestellt werden.

Screenshot Seungsverfolgung Dokumente hochladen

Fehlende Dokumente online hochladen

Auf der nächsten Seite kann das Zollhindernis bearbeitet werden. Hier hat man nun die Möglichkeit das fehlende Dokument hochzuladen. 

Wie kommen Sie nach der Verzollung zu Ihren Einfuhrunterlagen?

Unter post.at/zoll/SENDUNGSNUMMER können Sie Ihre Einfuhrunterlagen einsehen.
 
Zollabwicklung Import Einfuhrunterlagen

Um Ihre Einfuhrunterlagen einsehen zu können benötigen Sie den entsprechenden 6-stelligen Code der Sendung.

Zollabwicklung Import Verzollungsetikett

Der 6-stellige Code ist fett gedruckt und beginnt immer mit CRN wobei hier nur die letzten 6 Stellen relevant sind.

Zoll Import Ihre Einfuhrunterlagen

Sie können Ihre Einfuhrunterlagen innerhalb von 3 Monaten beliebig oft herunterladen und ausdrucken. Sollten Sie kein Post Online Konto haben, oder der Bescheid in der Sendungsverfolgung nicht mehr ersichtlich sein, können Sie auch unser Post-Kundenservice kontaktieren.
Für den Versand des Bescheids benötigen wir die CRN Nummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse.